30.06.2009
Bleiberecht ad absurdum. Abschiebung wegen Residenzpflichtverstößen
Nach fast 10 Jahren in Deutschland soll Mohammed Baldeh (26) nach Sierra Leone abgeschoben werden. Flüchtlingsorganisationen protestieren dagegen.
Eigentlich gehört Mohammed zu denen, die nach der Bleiberechtsregelung von 2007 eine Aufenthaltserlaubnis bekommen sollten: Er verdient in einem Münchner Restaurant seinen Lebensunterhalt, spricht deutsch und ist gut integriert. Trotzdem soll er am 7. Juli 2009 abgeschoben werden. In Sierra-Leone ist ein Leben für ihn undenkbar. Seine Heimatstadt Sefadu wurde nach dem blutigen Bürgerkrieg zur Geisterstadt. Von Eltern und Geschwistern gibt es kein Lebenszeichen. Die "Jugendlichen Ohne Grenzen", der "Bayerische Flüchtlingsrat" und der „Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt“ fordern daher mit einer Faxkampagne einen sofortigen Stopp der Abschiebung. Die zuständige Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld und das Innenministerium Sachsen-Anhalt könnten dies veranlassen, doch nicht einmal seinen Bleiberechtsantrag wollen sie abwarten. Zu oft habe der Bürgerkriegsflüchtling unerlaubt Freunde in München besucht.
Mohammeds Geschichte beginnt, als er 1999 auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Sierra-Leone von seiner Familie getrennt wird. Doch er hat Glück im Unglück. Ein Freund seines Vaters findet den 16-Jährigen; er versteckt ihn auf einem Schiff und Mohammed landet am 12. September 1999 im Hamburger Hafen. Doch auf die große Erleichterung folgt der Schock. Der Jugendliche wird in ein Flüchtlingslager in Sachsen-Anhalt gebracht. Mit drei fremden Erwachsenen teilt er sich ein Zimmer. Einen Vormund, der sich um ihn kümmert, Jugendhilfe, ein Schulbesuch, eine Trauma-Therapie oder
einen Deutschkurs gibt es für ihn nicht. Statt dessen Essenspakete und das Verbot, Sachsen-Anhalt zu verlassen. Zum Glück leben Freunde seiner Familie in München. Immer wieder sucht der Jugendliche, der seine Eltern verlor, bei ihnen Hilfe, findet ein wenig Geborgenheit und Trost. Dass er sich damals Hilfe suchte, die der Staat ihm als Minderjährigen verwehrte, wird ihm heute zum Verhängnis. Da er nur geduldet in Deutschland war und ist, durfte er Sachsen-Anhalt nicht verlassen. In München wird er immer wieder von der Polizei kontrolliert, angezeigt und verurteilt da er Sachsen-Anhalt nicht verlassen darf. Einmal zeigte er den Ausweis eines Freundes vor, der Trick schlug fehl, Mohammed wurde "wegen Missbrauchs von Ausweispapieren" angezeigt.
So kommen in den zehn Jahren 140 Tagessätze wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht und 30 Tagessätze wegen des fremden Ausweises zusammen. Für die Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld gilt er damit als krimineller Ausländer. Ein Bleiberecht wird ausgeschlossen. Die Ausländerbehörde könnte zwar mit Hinweis auf die gute Integration von Mohammed Baldeh eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, aber sie will nicht. Obwohl derzeit ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis läuft, soll schnellstmöglich abgeschoben werden.
Die "Jugendlichen Ohne Grenzen", der "Bayerische Flüchtlingsrat" und der „Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt“ fordern:
- einen sofortigen Stopp der Abschiebung von Mohammed Baldeh
- die Ausländerbehörde Anhalt-Bitterfeld soll ihre Spielräume nutzen und ein Bleiberecht gewähren
- als erster Schritt muss Mohammeds Duldung verlängert werden und abgewartet werden bis ein Gericht über den Bleiberechtsantrag entschieden hat
- die Innenministerkonferenz soll eine dauerhafte Bleiberechtsregelung ohne Fallstricke erlassen um Flüchtlingen Sicherheit zu geben statt Angst zu verbreiten.