07.08.2016

Bistum Regensburg hungert Flüchtlinge aus

Die Bistumsleitung verbietet, dass Geflüchteten Lebensmittel und Getränke gebracht werden. BI Asyl und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern die sofortige Rücknahme dieser Maßnahmen

Die Leitung des Bistums Regensburg hat die Versorgung mit Lebensmitteln für die vier Roma Familien, die aktuell noch im Pfarrheim St. Emmeram sind, eingestellt und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt. Darüber hinaus hat die Bistumsleitung auch unterbunden, dass den ehemaligen Dom-Besetzer - darunter fünf Kinder und ein sechsmonatiges Baby - Lebensmittel und Getränke von Unterstützer/innen gebracht werden. Dieses Verbot wurde über Kündigungsandrohung gegen die Wachleute des Sicherheitsdienstes und über die Polizei durchgesetzt. Die Polizeileitung hat uns erklärt, solange diese Anweisung der Bistumsleitung bestehe, müsse sie deren Durchsetzung überwachen und sicherstellen. Vom Bistum war niemand erreichbar.

 

 „Dieses Vorgehen der Bistumsleitung ist empörend und stößt auf völliges Unverständnis! BI Asyl und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern, dass dieses Verbot sofort zurückgenommen wird und Lebensmittel und grundlegende Versorgung wieder zur Verfügung gestellt werden. Dies ist ein humanitäres, menschenrechtliches und christliches Gebot!“, so Gotthold Streitberger, BI Asyl und Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

 

Mangels Alternativen haben am Freitag 05.08. abends von den vier noch verbliebenen Familien drei Familien der Bistumsleitung mitgeteilt, dass sie von Regensburg aus zurück in ihre jeweiligen Herkunftsländer Serbien, Mazedonien bzw. Kosovo wollen. Eine Familie ist bereit, zurück nach Baden-Württemberg zu gehen, von wo sie in die Kirche geflüchtet waren. Dazu bestehen folgenden Erwartungen/Bitten: 

 

  • Lebensmittel und grundlegende Versorgung wieder zur Verfügung zu stellen, bis die freiwillige Ausreise erfolgen kann,
  • Organisierung der freiwilligen Ausreise aus Regensburg über die Fachdienste Caritas und Rückkehrberatungsstelle Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung der Oberpfalz,
  • Bereitstellung möglicher Rückkehrhilfen,
  • Zurücknahme der Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

 

Die angebliche Behauptung der Zentralen Ausländerbehörde der Oberpfalz, die freiwillige Ausreise könne nicht aus Regensburg organisiert werden, ist sachlich falsch. Es ist eine Frage des Willens.

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