21.10.2010
Betonschädel 2010 geht nach Straubing
Netzwerk Deutschland Lagerland verleiht seinen Preis „Betonschädel 2010“ an Sachbearbeiter im Ausländeramt Straubing
Flüchtlinge aus dem Landkreis Straubing-Bogen berichteten mehrfach von Problemen mit dem für sie zuständigen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde Straubing, Robert Linke. Er behandle sie respektlos und arbeite mit Drohungen. Besonders bei der Anwendung der Residenzpflicht gebe es Probleme.
Nach der Neuregelung der Residenzpflicht, die der Bayerische Landtag am 10. Juni 2010 beschlossen hat, soll AsylbewerberInnen die Bewegungsfreiheit nicht nur in ihrem Landkreis erlaubt werden, sondern im ganzen Regierungsbezirk plus angrenzendem Landkreis im Nachbarbezirk. Deshalb müssen sich AsylbewerberInnen aus dem Landkreis Straubing-Bogen in ganz Niederbayern sowie in Regensburg (Stadt und Landkreis) frei bewegen können. Diese Erweiterung der Bewegungsfreiheit darf laut Gesetz nur „aus gewichtigen Gründen“ verweigert werden, darunter „mehrmalige Verstöße gegen behördliche Auflagen, vorübergehendes Untertauchen oder Nichterreichbarkeit über einen längeren Zeitraum“.
Herr Linke verweigerte diese Erweiterung einem Flüchtling aus Aholfing-Obermotzing mit der Begründung, er habe mehrfach gegen die Residenzpflicht verstoßen und seinen Pass verspätet vorgelegt. Beide Gründe sind nicht zulässig:
* Die Residenzpflicht ist eine gesetzliche Auflage, keine behördliche. Das Verlassen des Landkreises ohne Erlaubnis darf deshalb nicht als Begründung herangezogen werden, die Erweiterung des Residenzpflichtbereichs zu verweigern.
* Der betroffene Flüchtling hat (wenn auch verspätet) seinen Pass bei der Behörde vorgelegt. Er hat damit seine offiziellen Mitwirkungspflichten erfüllt. Auch deshalb darf er nicht sanktioniert werden.
Zudem wurde dem Flüchtling eine einmalige Reiseerlaubnis nach Nürnberg verweigert mit der Begründung, dies hänge „vom weiteren Betragen“ des Flüchtlings ab.
„Es ist für uns absolut unverständlich, wie sich ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde anmaßen kann, das ‚Betragen’ von Flüchtlingen beurteilen zu wollen. Er hat lediglich Anträge zu bearbeiten, ein erzieherischer Auftrag kommt ihm nicht zu. Eine solche Aussage ist herabwürdigend und diskriminierend“, kommentiert Hans-Georg Eberl vom Netzwerk Deutschland Lagerland.
Zur Preisverleihung erklärt Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat: „Mit dem Betonschädel 2010 zeichnen wir den härtesten Ausländeramts-Mitarbeiter Bayerns aus. Herr Linke hat ihn sich verdient, weil er die Flüchtlinge im Landkreis Straubing-Bogen respektlos behandelt und sich nicht an den Beschluss des bayerischen Landtags zur Neuregelung der Residenzpflicht hält. Wir erwarten, dass sein Vorgesetzter, mit dem wir heute die Angelegenheit besprochen haben, Herrn Linke zur Räson bringt.“