12.09.2017

Bayerischer Flüchtlingsrat fordert: Schulanfang für alle Kinder- auch für Flüchtlingskinder!

Zum heutigen Schuljahresbeginn bleiben viele Kinder in Bayern daheimsitzen, statt in die Schule zu gehen. Denn Flüchtlingskinder, die noch nicht auf die Kommunen zugewiesen wurden, weil sie entweder noch in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen oder in einem der drei Transitzentren leben müssen, haben in Bayern kein Recht auf Bildung.

So geht es auch den Kindern im Transitzentrum Manching. Zwei der dort lebenden Familien hatten erst im letzten Jahr mit Hilfe eines Rechtsanwalts den Besuch in einer Regelschule erstritten. Da sie aufgrund ihres langen Aufenthalts in Deutschland vor ihrer Zuweisung in das Transitzentrum bereits die Schule in Bayern besuchten, war der Unterricht „light“ in den Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen eine komplette Unterforderung.
 
Erst im Juli erhielten diese Kinder gute bis sehr gute Noten auf ihren Zeugnissen. Doch die Genehmigung, eine Regelschule zu besuchen, galt nur für das letzte Schuljahr. Erneute Anträge der Familien, dass die Kinder auch im heute beginnenden Schuljahr die Regelschule besuchen dürfen, wurden jetzt abgelehnt.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird den Kindern ebenfalls meist monatelang aus „schulorganisatorischen“ Gründen der Schulbesuch verwehrt. Ehrenamtliche oder Betreuungspersonal betreuen die Kinder zwar stundenweise, sie folgen dabei jedoch keinem Lehrplan oder Lernzielen. Die versäumte Bildungszeit beträgt manchmal auch länger als die vorgesehene maximale Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen, weil diese häufig überschritten wird. Die Dauer des Verbleibs in der Erstaufnahme ist darüber hinaus für einige Personengruppen bis zu 24 Monaten möglich.

„Wir fordern ein Recht auf Bildung für alle Kinder, und zwar unabhängig von Bleibeperspektive, Herkunftsland oder Aufenthaltsdauer in Deutschland. Es ist ein Skandal, Kindern den Schulbesuch vorzuenthalten und ihnen damit jegliche Integrations- und Bildungschancen zu rauben.“, erklärt Jana Weidhaase, Mitarbeiterin des Bayerischen Flüchtlingsrates. „Die Umsetzung der Schulpflicht bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung ab dem ersten Tag muss für alle hier ankommenden Kinder gelten. Voraussetzung hierfür ist ein zügiges Ankommen von Neueinreisenden in Kommunen und Bezirke.“

Die Kampagne „Schule für alle“ (http://kampagne-schule-fuer-alle.de) fordert ein Recht auf Bildung für Flüchtlingskinder. Sie wurde initiiert von den Landesflüchtlingsräten, dem BumF e.V. und Jugendlichen ohne Grenzen und wird unterstützt von der GEW und Pro Asyl.

Zurück