04.02.2010

Außer Spesen nichts gewesen …

CSU legt enttäuschendes Positionspapier zur Zukunft der Lagerunterbringung von Flüchtlingen in Bayern vor

Nach über einem Jahr Landtagsdebatte zur Neugestaltung der Flüchtlingsunterbringung einigte sich die CSU letzte Woche auf eine gemeinsame Position. Das Ergebnis stellt für Flüchtlingsverbände eine herbe Enttäuschung dar: Die CSU will die Lager- und Isolationspolitik grundsätzlich beibehalten. Dies geht aus einem bisher unveröffentlichten Positionspapier hervor, das dem Bayerischen Flüchtlingsrat vorliegt.

Rückblick: Im April 2009 fand im Bayerischen Landtag vor dem Sozialausschuss eine hochkarätig besetzte ExpertInnenanhörung zum Thema Unterbringung von Flüchtlingen statt. Es folgten drei Gesetzesinitiativen der Oppositionsparteien zur Neugestaltung der Lagerunterbringung und eine Landtagsdelegation ging im Frühherbst auf Erkundungsreise nach Leverkusen, um sich vor Ort ein Bild von der Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen zu machen. In der Folge machten sich Flüchtlingsgruppen und Interessenverbände vorsichtig Hoffnung auf einen veränderten, menschlicheren Umgang mit Flüchtlingen auch in Bayern. Diese Hoffnung wurde nun durch das CSU-Papier zunichte gemacht.

Lagerunterbringung
An der Lagerunterbringung von Flüchtlingen will die CSU generell festhalten. Es sollen lediglich einzelne Gruppen davon ausgenommen werden, darunter Traumatisierte, schwer Kranke, Altersgebrechliche und Schwerbehinderte. Alle anderen müssen erst mehrere Jahre in Flüchtlingslagern leben, bevor sie eine Auszugserlaubnis beantragen können. Von der Auszugserlaubnis generell ausgeschlossen sind durchweg alle Personen, die nach Ansicht der Ausländerbehörde ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben, oder wegen schon geringster Delikte wie Verstöße gegen die Residenzpflicht oder Schwarzfahren vorbestraft sind. Dafür soll eine strenge Einzelfallprüfung sorgen, die nicht nur der Willkür der Behörden Tür und Tor öffnet, sondern ein bürokratisches Monster schafft.
Zudem sieht das CSU-Papier einen juristischen Drehtüreffekt vor, der dazu führt, dass einzelne Personen noch im laufenden Asylverfahren aus den Lagern ausziehen dürfen, jedoch in die Lager zurück müssen, wenn sie eine Duldung bekommen. Nach dem Absitzen weiterer Fristen von bis zu vier Jahren dürfen sie dann erneut ausziehen.

Sachleistungsprinzip
An der vielfach kritisierten Versorgung mit Sachleistungen in Form von Essens- und Hygienepaketen wird starr festgehalten.

Zustand der Flüchtlingslager
Eine Verbesserung der vielfach kritisierten menschenunwürdigen Zustände in den bestehenden Flüchtlingslagern findet in dem CSU-Papier keine Erwähnung. Mehrbettzimmer, Enge, Lärm, mangelnde Privatsphäre und Isolation bleiben damit bayerische Realität. Lediglich für neu zu schaffende Flüchtlingslager sollen „Gebäude in einwandfreier baulicher Qualität“ angemietet werden. Da in den letzten Jahren allerdings nur Lager geschlossen und sehr wenige neu eröffnet wurden, ist dieser Passus eine Farce.


„Die ExpertInnenanhörung im Bayerischen Landtag hat eindeutig ergeben, dass Flüchtlingslager krank machen und menschenunwürdig, inhuman und teuer sind. Die CSU beweist mit ihrem Positionspapier nur, dass sie weder Willens noch in der Lage ist, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir erwarten nun von der FDP, dass sie ihre Forderung nach einer Auszugserlaubnis für Flüchtlinge aus den Lagern nach spätestens einem Jahr ohne Einzelfallprüfung durchsetzt.“

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