11.07.2006

Auslagerung des Flüchtlingsschutzes?

Die EU-Verordnung Dublin II in der Praxis

Die Europäische Union hat einige Anstrengungen zur Harmonisierung des Flüchtlingsrechts unternommen. Die Dublin II Verordnung, in Kraft seit September 2003, ist ein gutes Beispiel für die restriktive Umsetzung europäischer Vorgaben. Weitgehend unbeachtet entfaltet diese Verordnung große Wirkung. Etwa ein Fünftel aller Asylanträge in Deutschland wird inzwischen nach der Dublin II Verordnung behandelt. Sie regelt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Asylverfahren. Im Kern bedeutet dies, dass derjenige Staat, der die Einreise eines Flüchtlings zugelassen hat, auch für die Aufnahme und das Verfahren zuständig ist. Daraus hat sich eine Verschiebung von Asylsuchenden quer durch die EU entwickelt, die zu Lasten der Flüchtlinge und der 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten der EU geht.

Da die Anerkennungschancen in den einzelnen Staaten extrem unterschiedlich sind, ist Dublin II für Flüchtlinge ein Lotteriespiel. Die Überstellungen im Rahmen von Dublin II unterscheiden sich nicht von herkömmlichen Abschiebungen. Zahlreiche Beispiele zeigen ein äußerst rücksichtsloses Vorgehen von Behörden, rechtliche Schritte gegen Dublin II Verfahren sind oft schwierig und wenig bekannt.

In diesem Sommer will die Europäische Union die Anwendung der Dublin II Verordnung überprüfen.
Auch der Europäische Flüchtlingsrat ECRE und der UNHCR haben die Praxis des Dublin II Verfahrens untersucht und kritisch kommentiert.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und laden zu einem Pressegespräch ein.

Donnerstag, den 13.07.06
um 12.00 Uhr
im BAYERNFORUM der
Friedrich-Ebert-Stiftung, Elisenhof
Prielmayerstraße 3
80335 München
 
Es sprechen und stehen der Presse zur Verfügung:

Rechtsanwältin Klaudia Dolk, Expertin für Dublin II Fälle, Essen: Rechtliche Schritte im Dublin II Verfahren
Dr. Constantin Hruschka, UNHCR, Nürnberg: Ein faires Verfahren – Dublin II und die Verfahrensstandards in den Mitgliedsstaaten
Stephan Dünnwald, Bayerischer Flüchtlingsrat, München: Flüchtlingsschutz wird ausgelagert – zur Praxis der Rücküberstellungen in Ersteinreiseländer

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