07.08.2012

Ausbildungsverbot für Flüchtlinge abschaffen

Junge Flüchtlinge, wie Herr K. in Augsburg, erhalten Ausbildungsplatzangebote, dürfen diese aber aufgrund ausländerrechtlicher Vorgaben nicht annehmen +++ Tür an Tür und Bayerischer Flüchtlingsrat fordern: Ausbildungsverbote abschaffen!


Während sich Union und FDP im Bund noch über eine Abschaffung des Beschäftigungsverbotes für Flüchtlinge streiten und der Bayerische Innenminister dies rigoros ablehnt, leiden junge Flüchtlinge weiterhin. Kurz vor Ausbildungsbeginn im September lehnen die Ausländerbehörden in Bayern reihenweise Anträge auf Beschäftigungserlaubnisse für Berufsausbildungen ab. Der Frust und die Enttäuschung sind bei den Jugendlichen, aber auch bei den BetreuerInnen und ArbeitgeberInnen groß. So etwa im Fall von Herrn K. in Augsburg.

Herr K. hat bei Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH in Augsburg eine viermonatige Maßnahme in kultursensibler Altenpflege absolviert und wurde danach in ein Jahrespraktikum in der Altenpflegeeinrichtung AWONIA übernommen. Er bewährte sich und sollte ab September eine Altenpfleger-Ausbildung beginnen. Doch die Ausländerbehörde Augsburg lehnte seinen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis ab. Damit kann Herr K. die Ausbildung nicht beginnen. Die Begründung: Ein Jugendlicher in und mit Ausbildung kann schwerer abgeschoben werden. „Dies ist leider kein Einzelfall, wir betreuen mehrere Jugendliche in einer ähnlichen Situation“, erklärt Reiner Erben, Geschäftsführer von Tür an Tür. „Es ist sehr frustrierend zu sehen, wie junge Menschen bei uns deutsch lernen, sich in nachgefragten Berufen weiterqualifizieren und mit unserer Hilfe Ausbildungsplätze finden, aber das Beschäftigungsverbot alle ihre Träume zunichte macht.“

Herr K. ist dabei kein Einzelfall, überall in Deutschland verhindern derzeit Entscheidungen der Ausländerbehörden, dass junge Flüchtlinge, die im Asylverfahren oder die nur geduldet sind, eine Ausbildung beginnen dürfen. Dies, obwohl alleine im Jahr 2011 ca. 30.000 Ausbildungsplätze unbesetzt blieben und in vielen Branchen, z.B. im Bereich Altenpflege, händeringend nach Azubis gesucht wird. Das Problem sind zum einen die restriktiven Ermessensentscheidungen einzelner Behörden, viel mehr jedoch die Bundesgesetzgebung. Diese sieht vor, dass Ausbildungen erlaubt werden können, aber nicht müssen, wodurch Entscheidungen wie im Fall K. erst möglich werden. Zudem regelt die Beschäftigungsverfahrensverordnung, dass Jugendliche, die nicht an ihrer Abschiebung mitwirken, mit einem Ausbildungsverbot bestraft werden sollen. „Am Ende zahlen die Flüchtlinge, aber auch die gesamte Gesellschaft einen hohen Preis für die Arbeitsverbote“, erklärt Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Die Ausbildungs- und Beschäftigungsverbote machen über die Jahre aus motivierten Jugendlichen zerbrochene Menschen, die das Gefühl haben, dass alle Anstrengungen sich nicht lohnen. Die psychischen Folgen tragen viele Flüchtlinge ein Leben lang mit sich, die Kosten der Desintegration haben wir alle zu tragen.“

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