19.10.2016
Ausbildung verboten!
Das bayerische Innenministerium behindert mit einer neuen Weisung die Integration geflüchteter Jugendlicher und Heranwachsender
Mit dem Integrationsgesetz sollten die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so zumindest der Wille der Bundesregierung. In Bayern ist das Gegenteil der Fall. Mit einer Weisung des bayerischen Innenministeriums vom 01.09.2016 über den Vollzug des Ausländerrechts werden die Ausländerbehörden angewiesen, nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung zu erteilen. In zahlreichen Fällen wurden seither keine Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung mehr erteilt oder diese gar wieder entzogen.
Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden droht nun ein Leben in der Warteschleife.
1. Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), für die (noch) kein Asylantrag gestellt wurde und die aufgrund ihrer Minderjährigkeit geduldet sind, soll in Zukunft eine Ausbildungsaufnahme untersagt werden. Erfolge von Jugendhilfe und Schule könnten so in hunderten Fällen zunichtegemacht werden.
2. Personen im Asylverfahren – etwa aus Afghanistan - sollen nur noch nach strenger Prüfung eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können. Entscheidend soll dabei unter anderem sein, welche Anerkennungschancen im Asylverfahren bestehen und ob die Identität geklärt ist. Sollte eine Identitätsklärung auch nach dem abgelehnten Asylantrag nicht möglich sein, muss die Ausbildung abgebrochen werden. Erst im letzten Ausbildungsjahr soll ein Ausbildungsschutz greifen. Angesichts der zum Teil jahrelangen Asylverfahren und der langwierigen Verfahren bis zum Identitätsnachweis werden junge Menschen so in der Warteschleife gehalten.
3. Geduldete Flüchtlinge sollen in der Regel nur noch dann eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen dürfen, wenn sie einen Pass vorlegen. In zahlreichen Fällen ist dies jedoch nicht umgehend möglich, da die Passbeschaffung ein zum Teil langwieriger Prozess bei den Botschaften ist. Faktisch droht nun: Während der Monate und zum Teil Jahre bis zur Passbeschaffung bleiben Ausbildung und Arbeit verboten.
Auch abseits der bayerischen Sonderregelungen bestehen weitere gesetzliche Hürden: So ist etwa Schutzsuchenden aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“, die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben, die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung bundesweit untersagt.
„Die Ausbildungs- und Arbeitsverbote zwingen junge Menschen in jahrelange Warteschleifen. Sie leiden unter dem Nichtstun, der Stagnation und dem Zwang zum Leistungsbezug, während Betriebe nach Auszubildenden suchen“, erklärt Tobias Klaus vom BumF. Nadine Kriebel vom Bayerischen Flüchtlingsrat kritisiert die Neuregelung ebenfalls scharf: „Anstatt Ausbildung und Arbeit zu fördern, blockiert Bayern. Das bringt nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Unterstützer*innen und Arbeitgeber*innen zur Verzweiflung. Wir fordern eine sofortige Kurskorrektur und ein klares Ja zur Integration von Flüchtlingen.“
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Name: Tobias Klaus | Tel: 030/ 82 09 743 - 1 | E-Mail: t.klaus@b-umf.de
Name: Nadine Kriebel | Tel: 089/ 762234 |E-Mail: kriebel@fluechtlingsrat-bayern.de