28.09.2014

Aufnahmegesetz umgehend ändern!

Flüchtlingsrat begrüßt Initiative des Integrationsbeauftragten und der Sozialministerin, das Aufnahmegesetz zu lockern / Lagerpflicht muss sofort gestrichen werden


Kein anderes Bundesland verfolgt eine so rigide Asylpolitik wie Bayern. Größtenteils müssen Flüchtlinge im Asylverfahren und mit Duldung verpflichtend in Sammellagern untergebracht werden. Obwohl sie längst bei Freunden und Verwandten unterkommen, zu ihren PartnerInnen ziehen oder Wohnungen und WG-Zimmer finden könnten, müssen sie in den Flüchtlingslagern bleiben und belegen dort gegen ihren Willen Plätze, die dringend für die Unterbringung von neu angekommenen Flüchtlingen gebraucht werden. In den Erstaufnahmeeinrichtungen bildet sich dadurch ein Rückstau, weil die Anschlussunterbringung der neu angekommenen Flüchtlinge nicht mehr gelingt. Diese Not können auch die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr abstellen, denen von heute auf morgen Flüchtlinge für die dezentrale Unterbringung vor die Tür gestellt werden. Das Ergebnis dieser rigiden Lagerpflicht ist derzeit in den Zelten, Turnhallen, Omnibusgaragen und sonstigen Notunterkünften zu besichtigen, die zu den Erstaufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf gehören.

Die bayerische Staatsregierung betont zwar regelmäßig, in der letzten Legislaturperiode Auszugsmöglichkeiten aus den Lagern geschaffen zu haben. Diese beinhalten jedoch hohe Hürden und sind bürokratisch so verreguliert, dass sie kaum genutzt werden können. Wer beispielsweise eine geeignete Wohnung gefunden hat, braucht für eine Umzugserlaubnis die Zustimmung von drei Behörden, ein Hartz IV-Empfänger dagegen nur von einer Behörde. Solche strukturellen Benachteiligungen sind mitverantwortlich dafür, dass selbst auszugsberechtigte Flüchtlinge nicht ausziehen können. Und auch Menschen, die als solidarische Unterstützung Flüchtlinge bei sich zu Hause aufnehmen wollen, scheitern am bayerischen Aufnahmegesetz. Ein Zimmer in einer Privatwohnung ist eben keine Unterkunft, die von den Bezirksregierungen oder Landkreisen belegt werden kann.

Der Bayerische Flüchtlingsrat warnt die Staatsregierung vor der Illusion, die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen in allen Regierungsbezirken könnten das Problem der Flüchtlingsunterbringung lösen. Wenn die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge nicht neu geregelt wird, befürchten wir, dass auch die neuen Erstaufnahmeeinrichtungen innerhalb weniger Monate überfüllt sein werden.

In der derzeitigen Situation können wir es uns einfach nicht mehr leisten, Flüchtlinge über Jahre in Lagern festzuhalten“, stellt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Initiative des bayerischen Integrationsbeauftragten Martin Neumeyer und der bayerischen Sozialministerin Emilia Müller, das Aufnahmegesetz zu lockern. Es ist jetzt das Gebot der Stunde, die rigide Lagerpflicht für Flüchtlinge umgehend aus dem Aufnahmegesetz zu streichen und Flüchtlinge ohne zusätzliche bürokratische Hürden aus den Lagern ausziehen zu lassen. Das Unterbringungssystem muss jetzt flexibel und nachhaltig umgestaltet werden!

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