26.01.2018

Auf dem Rücken der Kinder

Verwaltungsgericht spricht Kindern im Transitzentrum das Recht auf einen regulären Schulbesuch zu

Bereits am 8. Januar hat das Verwaltungsgericht München einer Klage im Namen von sechs Schulkindern stattgegeben. Diesen war seit dem neuen Schuljahr im Herbst 2017 der Besuch der Regelschule verweigert worden. Sie wurden auf die im Transitzentrum Manching/Ingolstadt eingerichteten „Klassen“ verwiesen, wo allerdings nur ein „jahrgangsübergreifender Übergangsunterricht“ angeboten wird. Ü-Klassen sind eingerichtet für ausländische Kinder, deren Deutschkenntnisse noch nicht für den Regelschulunterricht ausreichen. Das ist aber bei den betroffenen Kindern nicht der Fall, da sie bereits vorher erfolgreich die Regelschule besucht hatten.

Mit einer einstweiligen Verfügung bestimmte das Gericht in drei Urteilen, dass die Sprengelschulen diese sechs Schulkinder zunächst bis zum Ende des laufenden Schuljahres in ihren Unterricht aufnehmen müssen. In der Hauptsache muss noch entschieden werden. Grund für diese Entscheidung ist eine Regelung des Integrationsgesetzes, wonach Kindern in besonderen Aufnahmeeinrichtungen der reguläre Schulbesuch versagt ist. Diese Regelung ist aber nur für Kinder gedacht, deren Aufenthalt in Deutschland nur vorrübergehend ist. Dies ist im Falle dieser 6 Kinder nicht der Fall, denn sie halten sich nun bereits seit mehreren Jahren in Deutschland auf.

Die zuständige Regierung von Oberbayern und die Sprengelschule haben dieses Urteil allerdings wohl missverstanden. Als die Kinder vorgestern zur Schule gingen, wurden sie wieder heimgeschickt. Der Rektor hatte nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern die Aufnahme in der Schule weiterhin verweigert, denn die Regierung wollte das Urteil zunächst anfechten. Das ist nun zwar hinfällig und ab Montag beginnen die Kinder ihr „Schuljahr“, doch ob sie sich nach diesem Hin und Her noch willkommen fühlen, ist zu bezweifeln.

„Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Damit wird das Vorhaben der bayerischen Regierung durchkreuzt, Flüchtlingskinder in diskriminierender Weise auf eine Ersatzschule im Lager zu verpflichten. Man kann wohl auch in Bayern nicht auf derart krude Weise Kinderrechte zweifelhaften flüchtlingspolitischen Praktiken unterordnen“, so Jana Weidhaase, Sprecherin des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir fordern die Regierung von Oberbayern dazu auf, allen Kindern, die nicht nur kurzfristig im Transitzentrum wohnen, den Schulbesuch an der Sprengelschule sofort zu ermöglichen. Alles andere ist illegal und geschieht auf dem Rücken der Kinder.“

Die Pressemitteilung der Kanzlei Wächtler und Kollegen zum Urteil vom 08.01.2018 Sie hier: >>>

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