07.02.2019

Arbeit als Bäcker verweigert

Landratsamt Weilheim Schongau erteilt Geflüchtetem aus Uganda keine Arbeitserlaubnis, weil die Identität nicht ausreichend geklärt sei, Asylverfahren noch nicht entschieden

 

Drei Jahre lang ist Brian F. täglich 18 km in der Nacht zur seiner Backstube geradelt. Tagsüber versuchte er in seiner Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Weilheim-Schongau zu schlafen, was ihm auf Grund der üblichen Störungen in einer solchen Unterkunft selten angemessen möglich war. Aber er hat es geschafft: Im August 2018 hat er seine Ausbildung als Bäcker trotz aller Widrigkeiten erfolgreich abgeschlossen. Er hat sich eigentlich so verhalten, wie es gerade von der Politik immer wieder lautstark gefordert wird: er hat sich bestens integriert, keine Straftaten begangen, hat Deutsch gelernt, eine Ausbildung abgeschlossen und jetzt darf er keine Brötchen backen. Die Erlaubnis zum Arbeiten wird ihm nicht erteilt.

Brian F. kam 2014 als Flüchtling aus Uganda nach Deutschland. Seitdem ist über seinen Asylantrag noch nicht entschieden worden. Derzeit läuft noch eine Klage gegen den negativen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beim Verwaltungsgericht. Die letzten 4 Jahre nutzte er, um sich hier zu integrieren, einen Beruf zu erlernen, den viele andere aufgrund der Arbeitszeiten und des Verdienstes nicht machen wollen. In diesem Beruf darf er jetzt nicht arbeiten.
Er wirke angeblich nicht ausreichend an seiner Identitätsklärung mit, so die Ausländerbehörde des Landratsamt Weilheim Schongau. Einen ugandischen Pass besitzt er nicht, deshalb legte er der Behörde seine ugandische Geburtsurkunde notariell beglaubigt vor. Dies reicht der Behörde nicht aus und verweigerte ihm deswegen die Arbeitserlaubnis.

Ob die Ausländerbehörde ihr Ermessen hier angemessen ausgeübt hat, muss nun ein Gericht entscheiden, denn Brian F. hat geklagt. Normalerweise müssen alle Aspekte gegeneinander abgewogen werden. Integration, Deutschkenntnisse, Arbeitsmarktsituation, Interessen der Arbeitgeber*innen und die Bleibeperspektive sowie Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Hier scheint es jedoch, dass die asylpolitischen Interessen viel höher wiegen als das persönliche Interesse, die Integrationsleistungen, Aufenthaltsdauer und Arbeitsmarktsituation. Es wirkt eher so, als suche die Behörde in ihrer Stellungnahme an das Gericht regelrecht nach Gründen, um den Antrag auf Arbeitserlaubnis abzulehnen. Man wirft Brian F. nun auch vor, er habe die letzten Jahre nicht regelmäßig in der Unterkunft gewohnt. Was nicht stimmt. Er hat bis auf wenige Ausnahmen, wenn er Freunde besucht hat, immer in der Unterkunft geschlafen. Aber eben tagsüber, da er ja nachts gearbeitet hat.

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Weilheim Schongau agiert hier völlig zu Unrecht restriktiv.“, sagt Jana Weidhaase vom bayerischen Flüchtlingsrat. „Hier wird wieder mal asylpolitischer Unsinn betrieben und das zu Lasten der ganzen Gesellschaft. Denn schließlich kann doch kein vernünftiger Mensch etwas dagegen haben, dass Brian seine eigenen Brötchen nicht nur selbst verdient, sondern auch für andere bäckt.

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