17.04.2013

Afghanischer Flüchtling aus Öttingen wurde heute abgeschoben

Obwohl er nie straffällig war wurde der Bürgerkriegsflüchtling G. heute von München nach Kabul abgeschoben. Noch im Februar hatte das Innenministerium den Eindruck vermittelt, dass nur Straftäter nach Afghanistan abgeschoben werden.

 

Heute, am 17.04.2013 um 12 Uhr wurde Herr G. mit der Fluggesellschaft Qatar Airways von München nach Kabul abgeschoben. Er war am 16.04.2013 aus der Asylunterkunft Öttingen von der Polizei abgeholt und in Abschiebehaft genommen worden. Sein Asylantrag war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, dass er sich zumindest in Kabul eine Existenz aufbauen könne und die Sicherheitslage dort einigermaßen stabil sei. Dabei sind neben der allgemeinen Gefahr durch den Bürgerkrieg und die Mangelversorgung, Zwangsrekrutierungen durch die Taliban und das boomende Geschäft mit Entführungen insbesondere für Abgeschobene eine ständige Bedrohung. Herr G. war zudem nie straffällig geworden, arbeitete Vollzeit bei einer Dönerkette, hatte seit seiner Einreise deutsch gelernt und galt als gut integriert.

Seitens des Innenministeriums war noch im Februar dieses Jahres, anlässlich einer Petitionsausschusssitzung im Landtag, der Eindruck erweckt worden, dass Abschiebungen nur bei Straftätern angedacht seien. Diesen Eindruck vermittelte das Innenministerium auch gegenüber der Presse. Bereits damals wies der Bayerische Flüchtlingsrat auf eine gegenteilige Erlasslage hin, nach welcher das Innenministerium die Ausländerbehörden auffordert auch straffreie, allein stehende Männer vorrangig zurückzuführen. Auch die zuständige Ausländerbehörde im Fall G. beruft sich auf diese Weisung.

Bisher scheitern Abschiebungen in das Bürgerkriegsland vor allem daran, dass die notwendigen Identitätspapiere nicht vorhanden sind. Derzeit wird jedoch massiver Druck auf afghanische Flüchtlinge ausgeübt, ihre Pässe zu beschaffen und damit an ihrer Abschiebung mitzuwirken. Zum einen gab es in diesem Jahr bereits mehrere Zwangsvorführungen beim afghanischen Konsulat mit zum Teil mehrtägiger Inhaftierungen. Zum anderen wird, wer nicht bei seiner Abschiebung mitwirkt, mit Arbeits- und Ausbildungsverboten sanktioniert. Bei Herrn G. wurde scheinbar ein perfider Trick angewendet, um die notwendigen Papiere zu beschaffen. Nach Auskunft eines Freundes von Herrn G., hatte dieser den Pass abgegeben, da ihm von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis in Aussicht gestellt wurde.

Bereits jetzt ist Afghanistan mit der Rückkehr von Flüchtlingen aus dem Iran und Pakistan und den Binnenvertriebenen, insgesamt 500.000 Menschen, bereits vollständig überfordert: Rückkehrer sind meist obdachlos oder leben in Slums. Allein in Kabul leben zehntausende Flüchtlinge in Zeltlagern und Notbehausungen. Die (medizinische) Versorgungslage ist katastrophal und die Reintegration nahezu vollständig gescheitert. Vor diesem Hintergrund bezeichnete Peter Nicolaus, UNHCR-Vertreter in Afghanistan, die bisherige Rückkehrstrategie als „größter Fehler in der Geschichte des UNHCR“.

Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilte die Abschiebung scharf. „Flüchtlinge in ein Bürgerkriegsgebiet zu schicken und sie Hunger, Obdachlosigkeit und Todesgefahr auszusetzen, ist menschenverachtend“ erklärt Valeska Siegert vom Bayerischen Flüchtlingsrat „Viele Rückkehrer werden von den Taliban bedroht, weil sie als Spione des Westens verdächtigt werden, bei Herrn G. ist diese Gefahr besonders groß, da sein Bruder bereits vor der Flucht von den Taliban ermordet wurde.

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