27.07.2017

AfD-Mann hat nichts in der Ausländerbehörde zu suchen!

Die Entscheidung, einen AfD-Mann in die Ausländerbehörde zu stecken, muss sofort korrigiert werden / Flüchtlingsrat: „Da wird der Bock zum Gärtner gemacht!“


Der Bayerische Flüchtlingsrat übt scharfe Kritik am Ergebnis des Vergleichs zwischen AfD-Funktionär Wiesner und dem Landratsamt Mühldorf. Wiesner war lange Jahre als Fahrer des Landrats beschäftigt. Sein Engagement bei der AfD führte dazu, dass er von dieser Stelle ins Bauamt versetzt wurde. Wiesner klagte, unter anderem aus gesundheitlichen Gründen, gegen diese Versetzung. Das Ergebnis des Vergleiches beim Arbeitsgericht: Die Versetzung ist hinfällig, er soll stattdessen in der Ausländerbehörde beschäftigt werden.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert das Mühldorfer Arbeitsgericht und Landrat Huber auf, den Vergleich platzen zu lassen und AfD-Funktionär Wiesner in jeder anderen Abteilung des Landratsamts, aber nicht in die Ausländerbehörde einzusetzen.

Einen Funktionär der AfD hat in einer Ausländerbehörde nichts zu suchen, ihn über ausländerrechtliche Belange entscheiden zu lassen, ist ein zynischer Akt gegenüber Migrant*innen und Flüchtlingen im Landkreis Mühldorf, da wird der Bock zum Gärtner gemacht“, kritisiert Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wer als Landrat so wenig Sensibilität an den Tag legt, einem solchen Vergleich zuzustimmen, sollte selbst zur Arbeit auf dem Bauhof verdonnert werden. Wir fordern eine sofortige Rücknahme dieser Entscheidung!

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