02.05.2011

Abschiebungen nach Syrien vorerst ausgesetzt

Bundesinnenministerium rät von Abschiebungen nach Syrien ab – einen generellen Abschiebestopp gibt es aber nicht

 

Am Donnerstag, den 28. April hat das Bundesinnenministerium (BMI) in einem Antwortschreiben an das Justizministerium in Schleswig-Holstein bekannt gegeben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig keine Asylentscheidungen bezüglich Syrien treffen wird. Im Weiteren schreibt das BMI, dass es derzeit ratsam sei, „vorläufig bis zur Klärung der Verhältnisse in Syrien tatsächlich keine Abschiebungen vorzunehmen“. Diese Klärung wird vom Auswärtigen Amt erbeten.

Dies ist angesichts der derzeitigen Situation in Syrien bitter notwendig: Medienberichten zufolge wurden insgesamt ca. 500 Menschen bei Demonstrationen getötet und die Lage spitzt sich immer mehr zu. Trotzdem hält Deutschland immer noch an dem sog. „Rückübernahmeabkommen“ fest, das Abschiebungen nach Syrien generell erleichtert. Dies bedeutet für die syrischen Flüchtlinge in Deutschland weiterhin ein Leben in Unsicherheit und Angst. In Bayern sind derzeit 209 Personen davon betroffen.

Angehörige von Minderheiten wie KurdInnen, YezidInnen und Staatenlose sind zudem auch ohne die derzeitige Krisensituation in Syrien im Falle einer Rückkehr von Folter und Inhaftierungen bedroht. Allein die Tatsache, dass in Deutschland ein Asylantrag gestellt wird, kann von der syrischen Regierung als „Beschmutzung des Ansehens Syriens“ gewertet werden, was eine Straftat bedeutet. Diese Gefahr erhöht sich durch das brutale Vorgehen des Assad-Regimes gegen RegimegegnerInnen und –kritikerInnen.

Die Aufkündigung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens ist längst überfällig. Es kann nicht sein, dass Deutschland den Vertrag mit dem Folterstaat immer noch aufrechterhält“, sagt Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Wir werten die vorübergehende Aussetzung der Abschiebungen als Erfolg der vielfältigen Protestaktionen, fordern aber weiterhin einen generellen Abschiebstopp nach Syrien und die Beendigung des Rückübernahmeabkommens. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, demonstrieren wir am 21. Mai in München gegen das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen.

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