13.08.2002

Abschiebung um jeden Preis

Seit mehr als elf Jahren ist die kurdische Familie Eldes in Deutschland. In der Türkei zwischen die Fronten türkischer Sicherheitskräfte und kurdischer Guerilla geraten, erlitt der Vater Ali Eldes durch einen Schlag mit einem Gewehrkolben eine schwere Kopfverletzung, an deren Folgen er heute noch heute leidet. Er flüchtete mit seiner Frau Fatma und seinen beiden Töchtern in die Bundesrepublik und lebt seit 1997 in Donauwörth.

Es folgte eine Odyssee durch die Prozeduren des deutschen Asylrechts. Der Asylantrag wurde abgelehnt mit der Begründung, in der Türkei gäbe es eine sogenannte ‚inländische Fluchtalternative’. Auch ein Folgeantrag blieb wirkungslos, allerdings stellte das Bundesamt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wegen der Erkrankung Herrn Eldes Abschiebehindernisse fest. Die Familie erhielt daraufhin eine Duldung. Auf Betreiben der Ausländerbehörde wurde ein halbes Jahr später die Feststellung eines Abschiebehindernisses wieder aufgehoben. Die Familie wurde weiterhin geduldet. Im Februar 2000 wurde die Aufnahme der Familie in die Altfallregelung abgelehnt mit der Begründung, dass sie im Laufe ihrer Anwesenheit in Deutschland länger als sechs Monate Sozialhilfe bezogen hätte. Alle weiteren Anforderungen, insbesondere die Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit, wurden als erfüllt angesehen. Ein Antrag auf Aufenthaltsbefugnis wurde abgelehnt, über Klage und Eilantrag gegen diese Entscheidung wurde noch nicht entschieden. Der Familie wurden Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt, die jeweils um einen Monat verlängert werden.

Gegen die angedrohte Abschiebung hat der Rechtsanwalt der Familien einen Eilantrag gestellt, zudem wurde eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht.

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