19.10.2007

Abschiebung psychisch Kranker in den Kosovo

Der Fall der Familie Marevci

Am vergangenen Montag entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in letzter Minute, dass ein Vater mit seiner dreijährigen Tochter nicht abgeschoben werden dürfen, während die Frau und Mutter in der psychiatrischen Klinik ist. Sobald die Frau jedoch wieder entlassen wird, steht der Abschiebung nichts entgegen. Die Therapie, die sie bei Refugio München macht, zählt hier nicht. Dass die psychiatrische Versorgung im Kosovo nicht möglich ist, ebenso wenig. Dem Ehemann wird trotz langjährigem Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung verwehrt, weil er sich angeblich einmal durch Untertauchen einer Abschiebung entzogen hätte.
Am Fall der Familie Marevci möchten wir die Notwendigkeit des Schutzes und einer sicheren Lebensperspektive für psychisch kranke Flüchtlinge sowie die eklatanten Schwächen im Umgang mit der Bleiberechtsregelung thematisieren.

Rechtsanwältin Ruth Sarow,
Alush Marevci,
Anni Kammerlander, Geschäftsführerin von Refugio München, und
Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats

werden verschiedene Aspekte des Falles und der Perspektiven für die Familie darstellen und stehen für Interviews zur Verfügung. Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu dürfen.

Donnerstag, 25.10.2007
10:30 Uhr
Geschäftsstelle des Bayerischen Flüchtlingsrats
Augsburger Str. 13, Nähe Sendlinger Tor

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