23.04.2019

Abschiebung Kabul

Es zählen die Menschen – nicht die Abschiebezahlen!

Es zählen die Menschen – nicht die Abschiebezahlen!

Am kommenden Mittwoch, den 24.04.19, findet voraussichtlich die nächste Abschiebung nach Kabul statt. Eine solche Mitteilung wird, wenn das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ in Kraft treten wird, als „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ möglicherweise strafrechtlich verfolgt werden. Die drohende Strafe soll abschrecken vor der Unterstützung der Personen, die von Abschiebung bedroht sind.

Das ist zum Beispiel M. Er ist im Iran groß geworden, 2015 nach Deutschland geflüchtet, in Aschaffenburg im Norden Bayerns gelandet. Würde er ein paar Kilometer weiter in Hessen leben, könnte er ruhig schlafen. In Bayern droht ihm die Abschiebung. So ist er seit der Ablehnung seines Asylantrags verängstigt und sammelt bei jeder Abschiebung nach Afghanistan Fehltage in der Berufsschule, weil er sich nicht mehr in den Unterricht traut. Dennoch hat auch M. ein Leben, seit anderthalb Jahren eine feste Freundin, in der Umgebung viele Freunde. Die Verhaftung und Abschiebehaft wirft M. abrupt aus seinem Alltag. Die Freundin und Freunde aber halten weiter zu ihm, schreiben einen Appell an das Innenministerium und schildern ihr Verhältnis zu M.

So wie Marvis: „Bin ein Freund von M. Wir haben uns durch Freunde kennengelernt und wir haben uns direkt gut verstanden und haben uns dann auch öfters getroffen und haben was unternommen. wir hatten auch ein paar tiefgründige Gespräche und da habe ich gemerkt, dass man mit ihm echt gut reden kann und wenn ich Probleme hatte das ich zu ihm konnte und er hat mir Ratschläge gegebenen hat wie ich es besser machen könnte und wenn ich mit anderen Freunden von mir war und ich in traf hat er auch immer wieder die Kommunikation zu den anderen gesucht und man hat gemerkt dass er ein echt netter und freundlicher Mensch ist.“


Aussagen wie diese unterstreichen eines: M. ist ein ganz normaler Junge, der seinen Freundinnen und Freunden, und vor allem seiner Partnerin einfach fehlen wird. Diese Aussage stellt aber auch die Abschiebung in Frage: Warum ist es notwendig, diesen jungen Mann aus seinem Umfeld zu reißen, Freundschaften und eine Beziehung dadurch zu zerstören. Aussagen wie diese stellen das innenpolitische Dogma der Notwendigkeit der Abschiebung in Frage, weil sie die menschliche Seite erkennbar machen. Bei Abschiebungen geht es nicht um Sachen und Zahlen, sondern um Menschen.

„Wir vom Bayerischen Flüchtlingsrat bemühen uns, diese menschliche Seite, die Schicksale deutlich zu machen und unterstützen Betroffene, Appelle und Bitten an die Politik und das Innenministerium heranzutragen. Wir wollen nicht, dass Abschiebung betrachtet wird wie eine Postwurfsendung. Dafür treten wir ein,“ sagt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir kennen für den aktuellen Flug zwei junge Männer aus Bayern, beide haben 2015 in Deutschland Schutz gesucht und einen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut. Sie sind im Iran aufgewachsen und stehen vor der Abschiebung nach Afghanistan -  in ein für sie nahezu fremdes Land. Doch vor allem sind sie eines - Mitmenschen. Dem Innenministerium sind diese Fälle, diese Menschen, bekannt.“

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