18.07.2019
Abschiebung als Geburtstagsgeschenk
Geflüchteter aus dem Senegal wird am Geburtstag seiner Zwillinge abgeschoben
Am 16.07.2019 fand eine Sammelabschiebung in den Senegal statt. Unserer Kenntnis nach waren mindestens 20 Senegales*innen im Flugzeug, das gegen 8:00 Uhr morgens in München auf Direktflug in Richtung Dakar abhob.
Darunter befand sich Herr I., ein Vater von Zwillingen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Am Vortag wurde er festgenommen und in Abschiebehaft gebracht.
Im Haftantrag der ZAB Niederbayern an das Amtsgericht Straubing wurde von der Sachbearbeiterin kein einziges Wort bezüglich der Vaterschaft erwähnt. Die darauf eingereichten Eilanträge und Beschwerden wurden trotz Nachweise über das rechtliche und tatsächliche Bestehen einer Vaterschaft abgelehnt. Mehrere Schreiben neutraler Dritter bestätigten, dass Herr I. seine Kinder mehrmals in der Woche sah und sich liebevoll um diese kümmert.
Als die Mutter Herrn I. in der Abschiebehaft besuchen wollte teilte man ihr mit, dass er bereits auf dem Weg in den Senegal sei. Die Kinder wurden am Tag der Abschiebung ein Jahr alt.
„Behörden und Justiz haben sich hier eine wahrhaftige Sauerei erlaubt“, kritisiert Tobias Vorburg vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Das Grundrecht auf Einheit der Familie rückt gegenüber dem politischen Willen, die Abschiebezahlen zu steigern, in den Hintergrund“, so Vorburg weiter. Ob Herr I. seine Kinder jemals wieder sieht, ist derzeit fraglich. „Wir fordern die Behörden auf, eine sofortige Wiedereinreise von Hr. I. in die Wege zu leiten“, fordert Tobias Vorburg.