07.10.2014

Abschiebung als „beste Praxis“ der Ausländerbehörde?

Zentrale Rückführungsstelle versucht erneut brutale Durchsetzung einer Abschiebung mit Familientrennung

Heute Mittag sollte der Somalier Ahmed A. über München nach Rom abgeschoben werden. Die Polizei muss das Ehepaar, das sich aneinanderklammert, gewaltsam auseinanderreißen. Die schwangere Ehefrau versucht sich zu strangulieren, um die Abschiebung zu verhindern. Anschließend erleidet sie einen Zusammenbruch, so dass ein Notarzt per Rettungshubschrauber geholt werden muss. Bis auf weiteres ist die Ehefrau in der Psychiatrie untergebracht. Die Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern, die in der Unterkunft in Würzburg die Rolle der Ausländerbehörde übernimmt, hat diese Abschiebung und Familientrennung zu verantworten.

 

„Es ist schon zynisch zu nennen, wie die Zentrale Rückführungsstelle in Würzburg mit dem Leben und Wohlergehen von Menschen spielt. Offenkundig ist Abschiebung für die ZRS die beste Flüchtlingspolitik. Auch eine Möglichkeit, das derzeitige Unterbringungsproblem anzugehen“, kritisiert Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es ist schon die zweite Abschiebung, bei der die ZRS Familientrennung wissentlich in Kauf nimmt. Eine Abschiebebehörde wie die ZRS mit der Verwaltung einer Unterkunft zu betrauen ist offenkundig der falsche Weg. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, damit wieder eine Art Verhältnismäßigkeit einkehrt.“

 

Auch der Richter am Verwaltungsgericht Würzburg muss sich fragen lassen, welchen Stellenwert für ihn Grundgesetz und EMRK Artikel 8 haben. Er wies den Eilantrag gegen die Abschiebung mit der Begründung ab, entweder würde ja die Frau auch nach Italien abgeschoben, oder man könne den Ehemann, sollte seine Frau in Deutschland bleiben dürfen, ja wieder zurückholen. Dies ist erst diese Woche bei einer Frau mit drei kleinen Kindern passiert, die nach Polen abgeschoben wurde. Der Verwaltungsrichter rechtfertigt so die Abschiebung, ohne dass es ihn kümmert, wie man gegebenenfalls Herrn A. in der Obdachlosigkeit irgendwo in Italien davon informieren kann, dass er wieder zurück nach Deutschland kann.

 „Man muss sich fragen, mit welchen menschlichen Kosten, aber auch mit welchem finanziellen Aufwand hier verantwortungslos herumexperimentiert wird“, so Dünnwald. „Dem Abschiebewahn der Zentralen Rückführungsstelle ist nicht nur die versuchte Abschiebung, die wohl bald wieder rückgängig gemacht worden wäre, anzurechnen, sondern auch der Zusammenbruch der Ehefrau samt Klinikaufenthalt. Das alles spricht dafür, dass der ZRS jegliches Maß abhanden gekommen ist.“

Nicht nur die Beraterinnen von Missio, die im Flüchtlingslager Würzburg arbeiten, waren fassungslos. Auch die Polizeibeamten, die diese Abschiebung zu vollziehen hatten, trauten ihren Ohren nicht. Drei Mal fragten sie bei der ZRS nach, ob man diese Abschiebung tatsächlich unter allen Umständen durchsetzen wolle. Erst als sie einen schriftlichen Bescheid in Händen hatten, führten sie die Abschiebung durch.

Die Abschiebung scheiterte letzten Endes dann doch. Die Abschiebung wurde am Flughafen abgebrochen und die Bundespolizei am Flughafen München setzte Herrn A. auf freien Fuß.

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