Was tun bei einem negativen Bescheid
Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten, können Sie selbst Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen:
- Der Bescheid kommt in einem gelben Umschlag, auf dem das Zustellungsdatum geschrieben ist. Den Briefumschlag aufheben!
- Negativer Bescheid - einfach unbegründet: Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtiger, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, sowie weitere Abschschiebeverbote bzw. subsidiärer Schutz wurden einfach unbegründet abgelehnt. Sie wuren im Bescheid aufgefordert, innerhalb eines Monats auszureisen. Dagegen können Sie Klage einreichen - Die Klagefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides (gelber Briefumschlag). Die Klage hat aufschiebende Wirkung – Sie müssen keinen Eilantrag stellen.
- Negativer Bescheid – offensichtlich unbegründet: Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie weitere Abschiebeverbote bzw. subsidiärer Schutz wurden offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie wurden im Bescheid aufgefordert, innerhalb einer Woche auszureisen. Dagegen können Sie Klage einreichen – Die Klagefrist beträgt eine Woche ab Zustellung des Bescheides (gelber Briefumschlag). Gemeinsam mit der Klage einen Eilantrag stellen. Die Frist für den Eilantrag, beträgt ebenfalls eine Woche.
- Die Frist steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Sofort nach Erhalt des Bescheides zum Verwaltungsgericht gehen
- Welches Verwaltungsgericht ist zuständig? Die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Regierungsbezirk.
Mittelfranken, Verwaltungsgericht Ansbach
Schwaben, Verwaltungsgericht Augsburg
Oberfranken, Verwaltungsgericht Bayreuth
Oberbayern, Verwaltungsgericht München
Niederbayern und Oberpfalz, Verwaltungsgericht Regensburg
Unterfranken, Verwaltungsgericht Würzburg
- Mit dem Bescheid persönlich zur Rechtantragsstelle des Verwaltungsgerichts gehen. Dort sagen, dass Sie gegen den Bescheid Klage einreichen möchten.
- WICHTIG: Sagen, dass die Begründung nachgereicht wird. Die Frist für die Begründung beträgt 4 Wochen ab Zustellung des Bescheides (gelber Umschlag).
- Für die Begründung rechtliche Beratung einholen oder direkt eine Anwältin oder Anwalt im Asyl- und Ausländerrecht kontaktieren
Die Hinweise "Was tun bei einem negativen Bescheid" als PDF in persisch, englisch, spanisch, französisch und deutsch:
Was tun bei einer Abschiebungsandrohung
Wenn Sie befürchten das eine Abschiebung bevorsteht - auf folgenden Seiten gibt es hilfreiche Tipps und Hinweise
Was tun bei Abschiebungen nach Afghanistan
Warnhinweise und Informationen
(Stand Nov/2017)
Flüchtlinge aus Afghanistan sind von Abschiebung bedroht - jedoch nicht alle, die Mehrheit von ihnen ist vor der Abschiebung sicher. Mit seinen Warnhinweisen klärt der Bayerische Flüchtlingsrat auf, wer überhaupt von der Abschiebung bedroht ist und welche rechtlichen Möglichkeiten es noch gibt, doch noch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Abschiebungen nach Afghanistan - Warnhinweise und Informationen (deutsch) >>>
Abschiebungen nach Afghanistan - Warnhinweise und Informationen (dari/persisch) >>>
Allgemeine Informationen zu Abschiebungen nach Afghanistan >>>