Fränkischer Tag, 25.04.2018

Sozialamt Bamberg erstattet 80 Asylbewerbern gekürztes Taschengeld zurück

Aus formalen Gründen sind viele Bescheide, mit denen Asylbewerbern Leistungen gekürzt wurden, nicht gültig. In diesen Fällen kommt es nun zu Rückzahlungen


Für den Bayerischen Flüchtlingsrat ist es "ein guter Tag für die betroffenen Flüchtlinge im Aufnahme- und Abschiebelager Bamberg". Bereits im Oktober 2017 hatte der Flüchtlingsrat der Stadt Bamberg vorgeworfen, rechtswidrig das Existenzminimum für Flüchtlinge zu kürzen, insbesondere bei allen Dublin-Fällen. Reiser erklärt dazu, dass nicht in Dublin-Fällen die Leistungen gekürzt würden, sondern wenn jemand offensichtlich eingereist sei, um Sozialleistungen zu erlangen.

Quelle: Fränkischer Tag

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