Sammelpetition Wohnungen statt Flüchtlingslager

Ich bitte den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages, sich für folgende Forderungen einzusetzen:



Die Lagerpflicht für Flüchtlinge wird abgeschafft
  • Grundsätzlich haben auch Flüchtlinge Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben in Wohnungen.
  • Flüchtlinge, die noch keine Wohnung haben, erhalten sofortige und intensive Unterstützung bei der Suche nach angemessenen Wohnungen.
  • Für Traumatisierte, Familien mit Kindern, chronisch Kranke, SeniorInnen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll die Wohnungssuche bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen.
  • Flüchtlinge, die angemessenen Wohnraum gefunden haben, ziehen aus den Flüchtlingslagern aus.
  • Die Angemessenheit des Wohnraums richtet sich nach den Hartz IV-Regelungen, wie sie in den Landkreisen und kreisfreien Städten üblich sind.
  • Die Kosten der Wohnung trägt wie bisher der Freistaat Bayern.
  • Die Kosten der Wohnung werden direkt an die VermieterInnen überwiesen.
  • Die bestehenden Flüchtlingslager werden nach und nach geschlossen.

Solange Flüchtlinge noch keine Wohnung gefunden haben, leben sie in Übergangsunterkünften, die Wohnungscharakter haben. Hierfür werden folgende Mindeststandards geschaffen:

  • Übergangsunterkünfte werden nur in Gebäuden eingerichtet, die als Wohngebäude geeignet sind (keine Container, Baracken, Kasernen, etc.).
  • Die Übergangsunterkünfte verfügen über abgeschlossene Wohnungen für Familien und für Wohngemeinschaften mit maximal 5 alleinstehenden Flüchtlingen.
  • Jede Person hat in der Übergangsunterkunft Anspruch auf mind. 10 m² Wohnfläche (ohne Gemeinschaftsräume).

Begründung


Seit 2002 ist das bayerische Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AufnG) in Kraft. Es regelt in Art. 4 Abs. 1 die Pflicht für Flüchtlinge, in Lagern zu leben. Diese Regelung stellt eine massive Verschärfung der Regelungen nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dar.

§ 53 Abs. 1 AsylVfG hält lediglich fest, dass Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden, nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden“ sollen. Bayern weicht bei der Umsetzung dieser Regelung deutlich von der Praxis anderer Bundesländer ab, die hier großzügig von ihrem Auslegungsspielraum Gebrauch machen und den Auszug aus den Flüchtlingslagern zulassen.

Das AsylbLG hält in § 3 Abs. 1 für Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder einer Duldung fest, dass der „notwendige Bedarf an […] Unterkunft, Heizung […] durch Sachleistungen gedeckt“ werden soll. Daher ist auch eine Unterbringung in Wohnungen, sofern die Miete direkt an die VermieterInnen gezahlt wird, möglich und zulässig. Dies wird in anderen Bundesländern bereits praktiziert.

Mit dem AufnG hat Bayern ein Lager-System für Flüchtlinge geschaffen, dem selbst Härtefälle wie Familien mit Kindern, Traumatisierte, SeniorInnen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder Flüchtlinge mit Behinderungen oder schweren Krankheiten kaum entkommen können.

Zusätzlich soll die Unterbringung in Flüchtlingslagern nach der bayerischen Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (DVAsyl) „die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern“ (§7 Abs. 5). Damit wird der psychische Druck auf Flüchtlinge durch schlechte Lebensbedingungen gesetzlich legitimiert. Jahrelange Unterbringung in Mehrbettzimmern in alten Gasthöfen, ausgedienten Kasernen und Containerunterkünften; Gemeinschaftsküchen und -bäder; Essens- und Hygienepakete; gebrauchte Kleidung oder Gutscheine; Arbeitsverbote und die Residenzpflicht zermürben die betroffenen Flüchtlinge. Viele sind psychisch und/oder physisch krank und leiden massiv unter dieser Art von „Förderung der Rückkehrbereitschaft“. Diese Praxis muss dringend beendet werden.

Diese Petition enthält eine praxistaugliche Regelung, die es ermöglicht, ab sofort Flüchtlinge mit menschenwürdigem Wohnraum zu versorgen und gleichzeitig die Flüchtlingslager zu schließen, die dann nicht mehr benötigt werden.

Dieser Vorschlag führt zur Einsparung von Steuergeldern. Werden Flüchtlingslager geschlossen, entfallen die Kosten für Mieten, Bauunterhalt, Energie, Wasser, Verwaltungspersonal, Sicherheitsdienste u.ä., die sich auf 400 bis 600 € pro Person und Monat belaufen. Legt man als Mietobergrenze für angemessenen Wohnraum die kommunalen Regelungen für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII zugrunde, ist deshalb nahezu in ganz Bayern die Unterbringung in Wohnungen billiger, als die Unterbringung in Sammellagern. Lediglich in München könnte aufgrund der hohen Mietpreise die Unterbringung von Alleinstehenden in Wohnungen teurer sein, als die Lagerunterbringung. Für Mehrpersonenhaushalte und Wohngemeinschaften ist jedoch auch hier die Unterbringung in Wohnungen kostengünstiger.

Die Anlehnung der Mietobergrenzen für angemessenen Wohnraum an den kommunalen Regelungen für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII stellt sicher, dass Flüchtlinge auf dem Wohnungsmarkt weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Sie werden lediglich auf niedrigem Hartz IV-Niveau gleichgestellt mit den EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld 2 (SGB II) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII).