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Bildung und Arbeit für Flüchtlinge in Bayern.

Nein zum Hau-ab-Gesetz!

Das Hau-ab-Gesetz oder auch sog. Geordnete-Rückkehr Gesetz wurde nun auf den Plan gebracht. Nachdem am 03.06.2019 das Gesetz im Bundestag verhandelt und anschließend im Schnellverfahren im Parlament beschlossen wurde, hat nun am 28.06.2019 auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Verhandelt wurde ein ganzes „Migrationspaket" mit insgesamt acht Gesetzen, darunter auch einem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Hau-Ab-Gesetz bzw. das sog. 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Künftig bedeuten die Verschärfungen u.a., dass Asylbewerber*innen leichter inhaftiert werden können eine einfachere Streichung von Leistungen. Auch soll die im Jahr 2014 vom EuGH gekippte Vermischung von Straf- und Abschiebehaft wieder möglich sein. Das rassistische und teils rechtswidrige Hau-ab-Gesetz hat dramatische Konsequenzen für Geflüchtete. Die Kritik dagegen war enorm, dennoch haben Bundetag wie Bundesrat das Gesetz durchgedrückt sowie passieren lassen. Hier findet ihr Handreichungen und Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen und ihren Konsequenzen.

Nein zum Hau-Ab-Gesetz!