28.04.2015

Bayern plant offenen Verfassungsbruch

Staatsregierung will Sozialleistungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern kürzen / Offener Verstoß gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts / Flüchtlingsrat: Staatsregierung leidet unter Balkanphobie


Wie gestern bekannt wurde, plant die CSU-Staatsregierung, die Sozialleistungen für Flüchtlinge aus den für sicher erklärten Herkunftsländern zu kürzen. Man wolle damit die Anreize für Roma aus Bosnien, Serbien und Mazedonien, in Deutschland Schutz zu suchen, verringern. Zudem sollen die Sozialleistungen für alle Flüchtlinge gekürzt werden, deren Asylverfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Darunter fallen fast alle Flüchtlinge aus Albanien und dem Kosovo.

Diese Pläne verstoßen eklatant gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In seinem bahnbrechenden Urteil vom Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz hat es festgehalten, dass jeder Mensch in Deutschland einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat, denn die Bedürfnisse aller Menschen sind gleich. Eine Absenkung der Sozialleistungen unter dieses menschenwürdige Existenzminimum zur Steuerung der Migration hat das Bundesverfassungsgericht untersagt, da dies eine absolut unzulässige migrationspolitische Relativierung dieses menschenwürdigen Existenzminimums sei.

Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die bayerische Staatsregierung unter einer Balkanphobie leidet, die ihr alle Sinne vernebelt“, stellt Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats fest. „Was die Staatsregierung hier plant ist ein offener Verfassungsbruch! Wir fordern die Staatsregierung auf, die geplante Kürzung der Sozialleistungen sofort aufzugeben und sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten. Das menschenwürdige Existenzminimum steht in Deutschland allen zu, und dazu gehören neben den Mitgliedern der Staatsregierung auch Flüchtlinge aus Bosnien, Serbien, Mazedonien, Albanien und dem Kosovo!

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