19.02.2018

Afghanistan-Abschiebung voraussichtlich ab München

Am 20.02.2018 startet der nächste Sammelabschiebeflug nach Afghanistan, Abflugort ist voraussichtlich München / Erneut Flüchtlinge mit an Bord, die sich nichts zuschulden kommen ließen


Bayerischer Flüchtlingsrat: Am morgigen Dienstag soll die nächste Chartermaschine nach Kabul starten und abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan zurückbringen. Der Flug startet nach den uns vorliegenden Hinweisen nicht von Düsseldorf, sondern vom Münchner Flughafen aus. Der Bayerische Flüchtlingsrat befürchtet deshalb, dass es heute Nacht und morgen früh noch zu zahlreichen Verhaftungsversuchen kommen wird.

Die Bundesregierung und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann halten hartnäckig an der Mär fest, es gebe sichere Gebiete in Afghanistan, in der die Abgeschobenen eine Lebensperspektive haben. Dabei weisen alle UN-Organisationen, die mit Afghanistan befasst sind, das Land als Kriegsgebiet aus. Der deutsche Botschafter und seine wenigen MitarbeiterInnen, die nach dem Bombenanschlag auf die deutsche Botschaft im vergangenen Jahr in der US-Botschaft Asyl gefunden haben, sind nicht in der Lage, einen neuen Lagebericht zu erstellen.

Trotz aller Beschlüsse sitzen wohl erneut Flüchtlinge an Bord, die weder Straftaten begangen haben, noch Gefährder sind, oder hartnäckig die Klärung ihrer Identität verweigert haben. Dies zeigt sich exemplarisch am Fall T. Noch als Minderjähriger wurde T. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört, einen Monat nach seinem 18. Geburtstag wurde sein Asylantrag abgelehnt. Zwar klagte er gegen seine Ablehnung mit einem Anwalt, doch T. hatte Angst, von Deutschland nach Afghanistan abschoben zu werden. Er flüchtete nach Frankreich weiter, seine Klage wurde deshalb wegen Nichtbetreibens abgelehnt. In Frankreich wurde T. als Dublin-Fall in Haft genommen, und nach Deutschland zurück überstellt. Bei seiner Ankunft vor rund 2 Wochen kam T. direkt in Abschiebehaft. Seine neue Anwältin hat nun einen Antrag beim Verwaltungsgericht Bayreuth gestellt, dass der qualitativ mangelhafte BAMF-Bescheid überprüft wird.

Der Bayerische Flüchtlingsrat ist empört darüber, wie Bayerns Regierung sich gewissenlos über Vereinbarungen der Bundesregierung hinwegsetzt. T. ist kein Straftäter oder Identitätstäuscher, sondern lediglich ein junger Mann, der sich durch einen schlechten Bundesamtsbescheid in Panik versetzen ließ und nach Frankreich ging, statt seine Klage gegen den Bescheid abzuwarten“, kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Mehr als 60 Prozent der Klagen afghanischer Flüchtlinge gegen ihre BAMF-Ablehnungsbescheide führen zu einer Anerkennung durch die Verwaltungsgerichte. Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht Bayreuth T.s Klage stattgibt und ihm ebenfalls einen Schutzstatus zuspricht!

Der Bayerische Flüchtlingsrat ruft zur Teilnahme an Protestaktionen gegen die Afghanistanabschiebungen auf:
19.02.2018 | 17 Uhr | Nürnberg | Karl-Bröger-Zentrum
20.02.2017 | 18 Uhr | München | Marienplatz
20.02.2018 | 18 Uhr | Würzburg | Oberer Marktplatz

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