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Flüchtlingsrat lehnt Asylpaket II strikt ab

Am 28.01.2016 hat sich die Koalition auf das sog. Asylpaket II geeinigt, das am 03.02.2016 vom Kabinett beschlossen wurde. Am heutigen Freitag, den 19.02.2016 wurde es in erster Lesung im Bundestag beraten. Die geplanten Änderungen im Asylrecht stellen einen gravierenden Einschnitt in die Rechte von Geflüchteten dar. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Einschränkung des Familiennachzugs: „Subsidiär Schutzberechtigte“ sollen erst nach zwei Jahren ihre Familien auf legalem Weg nach Deutschland holen können. Bis dahin bleibt nur die „illegale“ lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer. Wie das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF erst kürzlich mitteilte, hat sich die Zahl der Frauen und Kinder auf der Flucht massiv erhöht. An der griechisch-mazedonischen Grenze liege ihr Anteil bereits bei 60 Prozent.
  • Einrichtung von Transitzentren: Die bereits bestehenden Balkan-Sonderlager in Manching und Bamberg werden zu Transitzentren ("bestimmte Aufnahmeeinrichtungen") umgewandelt. Von der Unterbringung betroffen sind alle Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, sowie Flüchtlinge, deren Herkunftsland unklar ist oder denen unterstellt wird, Pässe vernichtet zu haben, aber auch Flüchtlinge, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und nun einen Asylfolgeantrag stellen. Unter folgendem Link können Sie unsere Petition gegen diese Lager unterzeichnen: https://www.openpetition.de/petition/online/balkanlager-bamberg-und-manching-schliessen-keine-abschiebung-um-jeden-preis
  • Asylschnellverfahren: Die dort untergebrachten Personen bekommen statt einem fairen Asylverfahren ein stark verkürztes Schnellverfahren. Das bedeutet vor allem für besonders vulnerable Gruppen (Schwerkranke, Traumatisierte, etc.), dass ihre Asylgründe nicht ausreichend geltend gemacht werden können bzw. sie kein spezielles Clearingvefahren bekommen und auch keinen Zugang zu besonderer Behandlung haben.
  • Weitere Schikanen: Zudem unterliegen sie der Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Landkreis/die Stadt nicht verlassen, sie erhalten Sachleistungen statt Bargeld und werden mit Arbeits- und Ausbildungsverboten versehen. Für Kinder und Jugendliche bedeutet die Unterbringung in den Aufnahmezentren, dass ihnen der Zugang zu Regelschulen massiv erschwert bis unmöglich gemacht wird.
  • Erweiterung sichere Herkunftsländer: Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu neuen sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Aus diesen drei Staaten sind in 2015 insgesamt lediglich an die 26.000 Personen in Deutschland eingereist.
  • Erleichterung von Abschiebungen: Abschiebungen können nun leichter und schneller durchgeführt werden. Besonders problematisch ist, dass in Zukunft nur noch in extremen Ausnahmefällen, wie bei lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Krankheiten eine Abschiebung verhindert werden kann. Die Regelungen für entsprechende Atteste werden zudem verschärft.